Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Welche Strassen gehören zum „Hochleistungsstrassennetz“?

Gemäss § 5 Abs. 1 lit. a im Strassengesetz des Kanton Baselland sind Hochleistungsstrassen Strassen, welche vorwiegend dem überregionalen Durchgangsverkehr dienen. Somit stellen sie die Verbindung mit Nationalstrassen oder wichtigen Strassen des benachbarten Auslandes und der angrenzenden Kantone sicher.

Braucht es überhaupt noch mehr Strassen, bei unserem hervorragenden ÖV?

Das Ziel der Initiative besteht nicht grundsätzlich darin mehr Strassen zu bauen. Das Ziel der Initiative ist primär eine Steigerung der Effizienz. Wovon auch der ÖV, beispielsweise Busse oder auch die Trams, profitieren. Der Verkehr braucht einen zukünftigen Mobilitätsplan, der alle Verkehrsteilnehmenden miteinschliesst.

Bis auf den Chienbergtunnel gehören alle Hochleistungsstrassen des Kanton BL neu dem Bund. Braucht es die Initiative überhaupt noch? 

Jetzt erst recht. Da die Hochleistungsstrassen seit 1.1.2020 von Bern aus verwaltet werden, ist es umso wichtiger, dass der Kanton BL ein eigenes Zielbild für den Verkehr hat und dies vehement gegenüber dem Bund vertritt. Der Regierungsrat erachtet es darum als unabdingbar, die Position und Interessen des Kantons weiterzuverfolgen. Mit der Initiative hätte er hierzu eine weitere, gesetzliche Grundlage. Daher begrüsst die Regierung die Volksinitiative.

Weshalb führt die Initiative zu weniger Stau?

Die Annahme der Initiative würde dazu führen, dass die Effizienz der Hochleistungsstrassen verbessert wird. Besonders Engpässe sollen entlasten werden, um die allgemeine Kapazität des Hochleistungsstrassennetzes zu erhöhen und somit die Staubildung zu reduzieren. Es müssen Redundanzen geschaffen werden, so dass z.B. eine Unfallstelle umfahren werden kann. Auch der Wechsel von Schnell- zu Quartierstrassen muss funktionieren, um einen strörungsfreien Verkehrsfluss sicherzustellen. Intelligente Strassenführung kann dabei helfen, den Stau zu minimieren.

Wie will die Initiative die Bevölkerung schonen, wenn sie den Strassenverkehr umso mehr fördert?

Die Initiative will die die staugeplagten Gemeinden entlasten. Dies soll durch eine vermehrte Rückführung des Verkehrs auf die Hochleistungsstrassen geschehen. So werden Gemeinden und die Erholungsgebiete der Bevölkerung vom Verkehr geschont.

Ist der Ausbau der Strassen, besonders jetzt während der Coronakrise, nicht viel zu teuer?

Da es sich beim Einsatz für den Verkehrsfluss um bereits bestehende kantonale Aufgaben handelt, sind auch keine unmittelbaren Auswirkungen auf Personal- oder Finanzressourcen des Kantons zu erwarten, falls die Initiative angenommen wird. Weil die Initiative keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Staatshaushalt hat kann auch nicht die Rede von zu teuer sein. Im Gegenteil. Sie ist von Vorteil für die Realisierung diverser Vorhaben aus dem Investitionsprogramm, wie die Regierung festhält. 

Führt eine halbjährliche Berichterstattung nicht zu mehr Kosten für die Verwaltung?

Nein, denn gemäss § 43a Abs. 3 des Strassengesetzes des Kanton Baselland gibt es bereits die Pflicht für einen halbjährlichen Bericht über die aktuelle Verkehrssituation. Somit ist die halbjährliche Berichterstattung nichts Neues und wird auch nicht zu mehr Kosten führen.