Um was geht es?

Die Mobilität der Zukunft planen

Am 27. September 2020 kommt die Initiative «zum Ausbau des Hochleistungsstrassennetzes», kurz HLS-Initiative, vors Baselbieter Stimmvolk. Als Planungsinitiative fordert sie nichts Unmögliches. Das Strassengesetz soll so ergänzt werden, dass die Regierung den Grundauftrag erhält, das Verkehrsnetz im Kanton gesamthaft und intelligent zu planen:

  • Umfahrungsstrassen oder Zubringersysteme werden so geplant, dass die Dorfkerne entlastet werden. Der Verkehr wird aus den Dörfern rausgeführt und Quartierstrassen dienen nicht länger als Umfahrungswege für den Durchgangverkehr.
  • Das Strassennetz verdient diesen Namen: Quartier-, Kantons- und Hochleistungsstrassen werden so verknüpft, dass sie sich optimal ergänzen. Die Hochleistung bleibt auf den dafür vorgesehenen Schnellstrassen und das öffentliche Strassennetz, welches an die Hochleistungsstrassen anschliesst, wird entlastet.
  • Wie soll dies erreicht werden, wenn der Bund nun seit Beginn des Jahres für sämtliche Hochleistungsstrassen im Kanton zuständig ist? Die Vertretung der Baselbieter Interessen wird in Bern gestärkt.
  • Um Alleingänge der Nachbarkantone mit negativen Auswirkungen auf den Kanton Basel-Landschaft zu verhindern, wird eine verbindliche Zusammenarbeit lanciert, um die Verkehrsprobleme der Region gemeinsam zu lösen. Am meisten betrifft dies natürlich den Kanton Basel-Stadt und die Brennpunkte Allschwil, Birsfelden, Münchenstein oder Muttenz.

Die Stausituation im Kanton Basel-Landschaft ist seit Jahren bedenklich. Fast täglich kommt es zu Staus und bei Unfällen auf den Hauptachsen versinkt die Region im Verkehrschaos. Die Initiative schafft Abhilfe – und zwar ohne neue Autobahnen zu bauen.

Die Regierung sowie der Landrat haben sich für die Initiative ausgesprochen und empfehlen dem Stimmvolk die Annahme.

Das wichtigste in Kürze …

Das Strassengesetz vom 24. März 1986 (GS 29.252; SGS 430) wird dann wie folgt geändert:

§43e Entwicklungsprogramm zum Ausbau des Hochleistungsstrassennetzes (neu)

1 Unter der Federführung des Regierungsrates leiten die kantonalen Behörden unverzüglich alle rechtlich und sachlich notwendigen Schritte ein, um im Kanton das bestehende Hochleistungsstrassennetz gemäss § 5 Absatz 1 Buchstabe a betreffend Kapazität und Funktionalität so zu entwickeln, dass eine möglichst rückstaufreie Aufnahme des Verkehrs aus dem mit dem Hochleistungsstrassennetz verbundenen öffentlichen Strassennetz gewährleistet wird und so bestehende Engpässe beseitigt werden können.

2 Zur Erreichung der in Absatz 1 beschriebenen Zielsetzungen sind mit den an das Hochleistungsstrassennetz angrenzenden Kantonen, insbesondere mit dem von den bestehenden Verkehrsengpässen am meisten betroffenen Kanton Basel-Stadt, Verhandlungen über eine Zusammenarbeit aufzunehmen, um gegebenenfalls gemeinsam die im gegenseitigen Interesse liegenden Massnahmen in die Wege zu leiten.

3 Soweit zur Erreichung der in Absatz 1 beschriebenen Zielsetzungen die unter der Hoheit und im Eigentum des Bundes stehenden Nationalstrassen betroffen sind, leiten die kantonalen Behörden – wenn immer möglich zusammen mit ebenfalls betroffenen Nachbarkantonen – alle notwendigen Schritte ein, um beim Bund die Unterstützung des Ausbaus des Hochleistungsstrassennetzes zu erwirken.

4 Der Regierungsrat stellt die zweckdienliche Mitwirkung der Verkehrs- und Wirtschaftsverbände durch die Zusammenarbeit mit der gemäss § 43a Absatz 2 eingesetzten Task Force sicher.

5 Der Regierungsrat erstattet während der Zeit der Realisierung der beschriebenen Massnahmen der Öffentlichkeit über die getroffenen Massnahmen und über den Sachstand mindestens halbjährlich Bericht.

Diese Gesetzesänderung würde nach Annahme durch das Volk am 1. Tag des auf die Volksabstimmung folgenden Kalendermonats in Kraft treten.